Anmeldung Einführungsphase GOS

Es freut uns, dass Du Dich für den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Ottweiler interessierst.

Zugangsberechtigt zur Einführungsphase der Gymnsialen Oberstufe Saar sind Schülerinnen und Schüler saarländischer Gymnasien, die in die Klassenstufe 11 des neunjährigen Gymnasiums versetzt sind.1 

Schülerinnen und Schüler saarländischer Gemeinschaftsschulen sind zugangsberechtigt, wenn ihnen nach Besuch der Klassenstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zuerkannt wurde. Das Abschlusszeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses enthält in diesem Fall eine der beiden folgenden Bemerkungen:

“[Vorname Nachname] hat den Mittleren Bildungsabschluss erreicht und ist berechtigt, in die gymnasiale Oberstufe überzugehen.”

“[Vorname Nachname] hat den Mittleren Bildungsabschluss erreicht und ist berechtigt, eine gymnasiale Oberstufe mit einem geeigneten Fremdsprachenangebot zu besuchen, an der […] eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache belegt werden muss.”

Die zweite Bemerkung steht für den Fall auf dem Abschlusszeugnis, wenn die 2. Fremdsprache nicht durchgehend von Klassenstufe 7 bis 10 belegt wurde. Das Gymnasium Ottweiler bietet als neueinsetzende Fremdsprachen in Klassenstufe 11 die Sprachen Latein bzw. Spanisch.

Bei Schülerinnen und Schülern, die aus einem anderen Bundesland in die Gymnasiale Oberstufe Saar wechseln möchten, ist eine Prüfung der Zugangsberechtigung durch die Schulaufsichtsbehörde erforderlich. Die Prüfung wird durch die Schule veranlasst.
 

1Im auslaufenden achtjährigen Gymnasium sind Schülerinnen und Schüler zugangsberechtigt, die zum Ende des Schuljahres 2024/25 in die Klassenstufe 10 versetzt sind, die gleichzeitig die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe darstellt.