Zeugnis- und Versetzungsordnung Gymnasium
Im Folgenden finden Sie die Zeugnis- und Versetzungsordnung für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums
Für die Klassenstufen 9 und 10 des Schuljahres 2024/25 sowie Klassenstufe 10 des Schuljahres 2025/26 gilt die Zeugnis- und Versetzungsordnung des auslaufenden achtjährigen Gymnasiums.
Verordnung Gynasiale Oberstufe Saar (GOS-VO)
Im Folgenden finden Sie die Verordnung zur Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS-VO) zum Download.
Diese Verordnung gilt mit Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase.
Einführungsphase Klasse 10
In den Schuljahren 2024/25 sowie 2025/26 des auslaufenden achtjährigen Gymnasium treten die Schülerinnen und Schüler mit Versetzung in die Klassenstufe 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein. Fragen des Zeugnisses sowie der Versetzung in Klassenstufe 10 regelt die Zeugnis- und Versetzungsordnung der Klassenstufen 5-10 des auslaufenden achtjährigen Gymnasiums. Fragen der Leistungsmessung und -bewertung regelt der Erlass der Leistungsbewertung an den Schulen des Saarlandes in der aktuell gültigen Fassung.
Hauptphase Jahrgangstufe 11 und 12
Im auslaufenden achtjährigen Gymnasium besuchen die Schülerinnen und Schüler die Hauptphase der insgesamt dreijährigen Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11 und 12.