Ist Ihr Kind morgens erkrankt, teilen Sie dies bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat mit. 

Bitte füllen Sie am ersten Tag nach der Genesung das entsprechende Entschuldigungsformular im hinteren Teil des Schülerplaners aus.

Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen, begeben sich mit ihrem Schülerplaner ins Sekretariat. Die Schulsekretärin füllt das „Formular bei vorzeitiger Entlassung aus dem Unterricht“, das sich ebenfalls im hinteren Teil des Schülerplaners befindet, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern aus. Bei Rückkehr Ihres Kindes in den Unterricht, muss auch dieses von Ihnen bzw. dem ggf. aufgesuchten Arzt unterschrieben worden sein, sodass es der Klassenlehrkraft vorgelegt werden kann.

Nichtteilnahme am Sportunterricht

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, so besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. „Befreiung vom Sport über zwei Unterrichtstage hinaus wird auf Grund eines ärztlichen, bei längerer Dauer als zwei Monate auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter gewährt.“ (Allgemeine Schulordnung)