Fragen und Antworten

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Der Schulverein des Gymnasiums Ottweiler wurde im Februar 1968 gegründet. Er ist ein gemeinnütziger Verein, bestehend aus Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, Ehemaligen und anderen Freunden der Schule, die ergänzend zu den Mitteln des Schulträgers die Anliegen unserer Schule, ihren Schülerinnen und Schülern mit unterstützen wollen. Durch aktive Mitarbeit und finanzielle Unterstützung bereichert er Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.

So fördert der Schulverein z. B.:

  • die Beschaffung zusätzlicher Lernmittel,
  • die Modernisierung unserer Schule (z. B. im Bereich EDV / Neue Medien),
  • Projekte und Wettbewerbe (in den Unterrichtsfächern, fächerübergreifend, in Arbeitsgemeinschaften)
  • Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorträge, Lesungen),
  • die stetige Aktualisierung des Bestandes unserer Schülerbibliothek.

Er fördert und wirkt mit bei schulischen Veranstaltungen zur Präsentation der Schule (z.B. Tag der Grundschulen, Projektwoche, Schulfest, Abiturfeier).

Er stiftet Prämien und Preise für Wettbewerbe, für Ehrungen und Auszeichnungen der besten Schüler/-innen und der besten Abiturienten/-innen.

Er gewährt sozial gebundene Zuschüsse bei mehrtägigen Lehrfahrten.

Erster Vorsitzender ist Herr Hans Jürgen Schmitz, Zweite Vorsitzende ist Frau Katja Rapräger.

Der jährliche Mindestbeitrag für Einzelpersonen liegt derzeit bei 18 Euro.

Aufnahmeanträge finden Sie im Sekretariat oder auf unserer Schulhomepage.

Unfälle auf dem Schulweg und während der Schulzeit müssen den Versicherungsträgern gemeldet werden. Ein entsprechendes Formular zur Unfallmeldung ist im Sekretariat erhältlich.

Ist eine Lehrkraft erkrankt oder aus sonstigen Gründen dienstlich verhindert, wird ihr Unterricht in aller Regel vertreten; nach Möglichkeit durch eine andere Lehrkraft der Klasse oder des Faches. Der Klassensprecher oder sein Stellvertreter informiert sich vor der ersten und vor der vierten Stunde über Vertretungsstunden, die seine Klasse betreffen, und teilt dies unverzüglich seinen Mitschülern mit. Der aktuelle Vertretungsplan wird auf unserem „Digitalen Schwarzen Brett“ im Hauptgebäude angezeigt.

Zu Beginn eines Schuljahres werden von der Schulkonferenz (bestehend aus Lehrern, Eltern und Schülern) wichtige Veranstaltungen eines Schuljahres und Termine festgesetzt (z. B. Wandertage, Lehrfahrtenwoche, bewegliche Ferientage; Pädagogische Tage, Sportfest / Schulfest, Tag der Grundschulen).

Der Jahresterminkalender wird nach Fertigstellung auf unserer Homepage veröffentlicht.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Wertsachen bzw. große Geldbeträge mit in die Schule nehmen. Verluste oder Diebstähle können nie ausgeschlossen werden.

Eine Haftung der Schule ist nicht gegeben.

Der Schulverein des Gymnasiums Ottweiler wurde im Februar 1968 gegründet. Er ist ein gemeinnütziger Verein, bestehend aus Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, Ehemaligen und anderen Freunden der Schule, die ergänzend zu den Mitteln des Schulträgers die Anliegen unserer Schule, ihren Schülerinnen und Schülern mit unterstützen wollen. Durch aktive Mitarbeit und finanzielle Unterstützung bereichert er Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.

So fördert der Schulverein z. B.:

  • die Beschaffung zusätzlicher Lernmittel,
  • die Modernisierung unserer Schule (z. B. im Bereich EDV / Neue Medien),
  • Projekte und Wettbewerbe (in den Unterrichtsfächern, fächerübergreifend, in Arbeitsgemeinschaften)
  • Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorträge, Lesungen),
  • die stetige Aktualisierung des Bestandes unserer Schülerbibliothek.

Er fördert und wirkt mit bei schulischen Veranstaltungen zur Präsentation der Schule (z.B. Tag der Grundschulen, Projektwoche, Schulfest, Abiturfeier).

Er stiftet Prämien und Preise für Wettbewerbe, für Ehrungen und Auszeichnungen der besten Schüler/-innen und der besten Abiturienten/-innen.

Er gewährt sozial gebundene Zuschüsse bei mehrtägigen Lehrfahrten.

Erster Vorsitzender ist Herr Hans Jürgen Schmitz, Zweite Vorsitzende ist Frau Katja Rapräger.

Der jährliche Mindestbeitrag für Einzelpersonen liegt derzeit bei 18 Euro.

Aufnahmeanträge finden Sie im Sekretariat oder auf unserer Schulhomepage.

  • Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag – große Pause
  • Bestand: ca. 4000 Bände – Jugendbücher, Krimis und Gruseliges, Märchenbücher, Abenteuerromane, Tiergeschichten, deutsche und fremdsprachige Literatur, Sachbücher, Fachliteratur
  • Organisation: Herr Schade
  • Neuzugänge: ca. 70 bis 90 Bände pro Jahr
  • Ausleihe: Die Ausleihe ist kostenlos.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben oder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, in der Schule ein warmes Mittagessen einzunehmen. Über Einzelheiten und Modalitäten der Vorbestellung informieren die Klassenlehrer/- innen.

Außerdem gibt es an der Schule einen Pausenverkauf in unserem neu gestalteten Bistro.

Erkrankt Ihr Kind, teilen Sie dies bitte umgehend telefonisch mit. Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag nach der Genesung eine an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin adressierte schriftliche Entschuldigung mit. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen, erhalten im Sekretariat ein Formblatt, welches von den Eltern unterschrieben werden muss.

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, so besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
„Befreiung vom Sport über zwei Unterrichtstage hinaus wird auf Grund eines ärztlichen, bei längerer Dauer als zwei Monate auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter gewährt.“ (Allgemeine Schulordnung)

Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Eine Kennzeichnung erleichtert das Auffinden des Eigentümers der Fundsachen.

Lerngruppen an Schulen werden immer heterogener. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich in ihrer Begabung und ihren Talenten sowie in ihren Interessen und ihrem Lern- und Arbeitsverhalten. Um allen eine bestmögliche individuelle Förderung – von Klasse 5 bis zum Abitur! – zukommen zu lassen, begegnen wir dieser Vielfalt mit vielfältigen Förderkonzepten. Neben der Stärkung kognitiver und sozialer Kompetenzen liegt ein weiterer Schwerpunkt unseres Arbeitens auch bei der Vermittlung von Methoden zum selbstgesteuerten Lernen.

  • Übergang von der Grundschule zum Gymnasium
  • Förderung in der Mittelstufe
  • Sicher zum Abitur
  • Klassenübergreifende Angebote
  • Begleitende Maßnahmen für Eltern

Es ist uns ein Anliegen, Schülerinnen und Schüler in Selbstvertrauen und Anstrengungsbereitschaft zu stärken und ihnen damit eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen. Daher sollen kontinuierliche Förderung all unserer Schülerinnen und Schüler, eine Lernkultur der Wertschätzung, der pädagogischen Begleitung und Ermutigung zu Leistung und Erfolg wesentliche Kennzeichen unserer Schule sein.

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren gerne über die Angebote.
Weitere Details zu unseren Förderangeboten finden sich auch auf unserer Homepage.

Eine Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien aus Gründen des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich nicht statthaft. Über Befreiungen aus anderen Gründen entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur. Anträge erfolgen in schriftlicher Form über die Schulleitung.

Beurlaubungen für Ihr Kind, z. B. für Familienangelegenheiten und besondere Veranstaltungen, werden über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer beantragt. Bitte geben Sie Ihrem Kind in angemessener Frist vor der Beurlaubung einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung mit. Beurlaubungen bis zu 3 Tagen werden durch die Klassenleitung, bis zu 2 Wochen durch die Schulleitung erteilt.

Um unsere Schüler/-innen auf das Berufsleben vorzubereiten bzw. einen Einblick in den Berufsalltag zu gewähren, bieten wir in Klassenstufe 9 die Möglichkeit eines zweiwöchigen Betriebspraktikums an. Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung.

Das GO bietet all seinen Schülerinnen und Schülern einen Schülerplaner an, der neben Aufgabenteil und Wochenplaner auch wichtige Informationen der Schule enthält.

  • Haus- und Schulordnung
  • Zeugnis- und Versetzungsordnung
  • Leitbild
  • Ansprechpartner der Schule
  • Wettbewerbsangebot
  • uvm.

Er bietet Eltern einen sehr guten Überblick über Art und Umfang der Hausaufgaben, der bisher erbrachten Leistungen und stellt ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Lehrkräften dar.

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 15. September 2020 wurde der Schülerplaner für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend eingeführt.

Ja! Zu Beginn des Schuljahres werden die Schüler/-innen über den Wahlunterricht (d. h. die Arbeitsgemeinschaften, die am GO angeboten werden) durch die Klassenleiter/-innen oder die entsprechenden Fachlehrer/-innen bzw. Trainer informiert. Diese teilen den Schülerinnen und Schülern auch die Veranstaltungszeit und den Veranstaltungsort mit. 

Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist ab Klassenstufe 5 möglich.

  • Schulleiter: Mark Hubertus
  • Stellvertretender Schulleiter: Tobias Wagner
  • Abteilungsleiterin Didaktik:  Birgit Oberkircher
  • Abteilungsleiter Oberstufe: Jochen Haupenthal
  • Sekretariat:  Christa Meyer
  • Hausmeister: Lars Seibert
  • Vertrauenslehrer: Alexander Ohm / Rüdiger Groß
  • Schülersprecher:  Maik Lickes
  • Schulelternsprecherin: Elke Schneider
  • Vorsitzender des Schulvereins: Hans Jürgen Schmitz

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Details zu unseren Wettbewerben finden Sie hier

Schülerinnen und Schüler des GO nehmen regelmäßig u.a. an folgenden Wettbewerben teil: „Vorlesewettbewerbe“ (Deutsch und Italienisch), Bundeswettbewerb Fremdsprachen, „Känguru der Mathematik“, „Mathematikolympiade“, „Mathematik ohne Grenzen“, Bundeswettbewerb Mathematik, „schüler experimentieren / jugend forscht“, „Biologo“, „Physikolympiade“, Bundeswettbewerb Physik, „Diercke-Wissen“ Erdkunde, „Europaklasse“, „Jugend trainiert für Olympia“, Schulschachmeisterschaft. In mehreren Wettbewerben stellte das GO in den letzten Jahren Landessieger und konnte auf Bundesebene beachtliche Erfolge erzielen.

In Notfällen sind Telefonate vom Sekretariat aus möglich.

Paten sind ältere Mitschülerinnen und Mitschüler des Gymnasiums Ottweiler, die sich bereit erklärt haben, Ihren Kindern in den ersten Tagen und Wochen bei der Orientierung im Hause behilflich zu sein.

Unsere Schülervertretung wird die Paten zu Beginn des Schuljahres vorstellen.

  • Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag – große Pause
  • Bestand: ca. 4000 Bände – Jugendbücher, Krimis und Gruseliges, Märchenbücher, Abenteuerromane, Tiergeschichten, deutsche und fremdsprachige Literatur, Sachbücher, Fachliteratur
  • Organisation: Herr Schade
  • Neuzugänge: ca. 70 bis 90 Bände pro Jahr
  • Ausleihe: Die Ausleihe ist kostenlos.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben oder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, in der Schule ein warmes Mittagessen einzunehmen. Über Einzelheiten und Modalitäten der Vorbestellung informieren die Klassenlehrer/- innen.

Außerdem gibt es an der Schule einen Pausenverkauf in unserem neu gestalteten Bistro.

  • Haltestellen der Busse: Seminarstraße + Busbahnhof
  • Weg Bahnhof – Schule: 7 Minuten zu Fuß

  • Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 mit Entwicklungsbericht im Original
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Impfnachweis Masern

Das GO bietet all seinen Schülerinnen und Schülern einen Schülerplaner an, der neben Aufgabenteil und Wochenplaner auch wichtige Informationen der Schule enthält.

  • Haus- und Schulordnung
  • Zeugnis- und Versetzungsordnung
  • Leitbild
  • Ansprechpartner der Schule
  • Wettbewerbsangebot
  • uvm.

Er bietet Eltern einen sehr guten Überblick über Art und Umfang der Hausaufgaben, der bisher erbrachten Leistungen und stellt ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Lehrkräften dar.

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 15. September 2020 wurde der Schülerplaner für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend eingeführt.

Ja! Zu Beginn des Schuljahres werden die Schüler/-innen über den Wahlunterricht (d. h. die Arbeitsgemeinschaften, die am GO angeboten werden) durch die Klassenleiter/-innen oder die entsprechenden Fachlehrer/-innen bzw. Trainer informiert. Diese teilen den Schülerinnen und Schülern auch die Veranstaltungszeit und den Veranstaltungsort mit. 

Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist ab Klassenstufe 5 möglich.

  • Schulleiter: Mark Hubertus
  • Stellvertretender Schulleiter: Tobias Wagner
  • Abteilungsleiterin Didaktik:  Birgit Oberkircher
  • Abteilungsleiter Oberstufe: Jochen Haupenthal
  • Sekretariat:  Christa Meyer
  • Hausmeister: Lars Seibert
  • Vertrauenslehrer: Alexander Ohm / Rüdiger Groß
  • Schülersprecher:  Maik Lickes
  • Schulelternsprecherin: Elke Schneider
  • Vorsitzender des Schulvereins: Hans Jürgen Schmitz

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Elternseminare werden für die Eltern der neuen Fünftklässler zu Beginn des neuen Schuljahres angeboten. An 3 Abenden werden folgende Themen behandelt:

  • Eltern und Schule am Gymnasium
  • Vom „Lernen lernen“ zur Methodenkompetenz /Mathematik im Anfangsunterricht
  • Deutsch im Anfangsunterricht / Englisch im Anfangsunterricht

Elternarbeit ist aus dem Alltag der Schule heute nicht mehr wegzudenken. Seit 1974 haben die Eltern ein offizielles Mitspracherecht an den Schulen im Saarland – und seitdem ist die Bedeutung der Elternarbeit ständig größer geworden. Die gewählten Elternvertreter erfüllen eine Mittlerfunktion zwischen Lehrern und Schülern. Elternarbeit ist nicht immer einfach oder bequem, oft gilt es, Probleme zu lösen und zwischen Konfliktparteien zu vermitteln. Am Gymnasium Ottweiler heißt die Devise: „Miteinander statt gegeneinander“.

Elternarbeit heißt aber auch, das Image der Schule nach außen zu tragen, Werbeträger für die Schule zu sein und die Schule attraktiv zu gestalten. Wahlen zur Elternvertretung finden turnusgemäß alle zwei Jahre statt.

Gewählt werden: Klassenelternvertreter, Schulelternsprecher und Vertreter, Mitglieder der Schul- und Gesamtkonferenz.

Elternabende werden jeweils vom zuständigen Elternvertreter in Absprache mit dem Klassen- oder Fachlehrer einberufen.

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Zuständig für die Organisation der Schulbuchausleihe sind die Schulträger; d.h. im öffentlichen Bereich die Städte, Gemeinden, Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die privaten Schulträger für ihre Schulen.

Ob mein Sohn/meine Tochter in diesem Schuljahr versetzt wird, ist noch fraglich. Ebenso ist noch nicht entschieden, ob er/sie dann die Klasse wiederholt oder die Schule wechselt. Natürlich möchte ich kein Leihentgelt für Bücher bezahlen, die wir nicht brauchen. Wie kann ich dennoch vom Leihsystem profitieren?

Melden Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter zur Teilnahme an der Ausleihe für die nächste Klassenstufe an. Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter die Klasse wiederholt und erneut an der Ausleihe teilnimmt, wird auch erneut das Leihentgelt fällig bzw. der Nachweis zur Freistellung des Leihentgeltes. Falls Sie bei Nichtversetzung einen Schulwechsel vornehmen, melden Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter bitte bei der Anmeldung an der neuen
Schule gleichzeitig zur Teilnahme an der Ausleihe dort an und überweisen Sie das Leihentgelt auf das entsprechende Konto.

Vom Leihentgelt freigestellt werden auf Antrag Schüler/innen,  

  • die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind
  • die Waisenrente oder Waisengeld erhalten
  • die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören
  • die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
  • die im Haushalt von Empfänger/-innen des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben
  • die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/-empfängerinnen gehören Schüler/-innen der Förderschulen und Integrationsschüler/-innen (in Schulen der Regelform gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes unterrichtete Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf) sind automatisch von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt. Eine Antragsstellung beim Amt für Ausbildungsförderung ist deshalb für sie nicht erforderlich.

Die Antragsformulare zur Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes erhält man an der Schule (i.d.R. mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt. Die Bescheinigung, die man dort erhält, wird dann umgehend der zuständigen Person in der Schule vorgelegt.

Wer an dem Verfahren teilnehmen will, muss sich bis 12. Mai anmelden und auch das Entgelt bis 1. Juni bezahlen.

Wer von der Zahlung des Ausleihentgeltes freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend in der Schule vorlegen.

Unmittelbar nach der Aushändigung sind die Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.

Alle Teilnehmer/-innen an dem Verfahren müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher und das Leihgerät (iPad) pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrjährigen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher bzw. das Leihgerät verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler/-innen zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet.

Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.