Beurlaubungen
Beurlaubungen für Ihr Kind, z. B. für Familienangelegenheiten, geplante Arzttermine und besondere Veranstaltungen, werden über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer beantragt. Bitte geben Sie Ihrem Kind in angemessener Frist vor der Beurlaubung einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung mit. Die Klassenleitung kann bis zu drei Tagen im Monat beurlauben. Für darüberhinausgehende Beurlaubungen ist ein schriftlicher Antrag an den Schulleiter notwendig. Dies gilt grundsätzlich für die Beurlaubung vor und nach den Ferien.
Anträge auf Beurlaubung vor und nach den Ferien werden grundsätzlich nur bei einer dringenden Notwendigkeit gewährt. Von den Ferienzeiten abweichende Buchungen von Urlaubsreisen stellen keine dringende Notwendigkeit dar.